Schaltungsanordnung zum Betrieb eines Gassensor- Arrays
Stand der Technik
Die Erfindung betrifft eine Schaltungsanordnung zum Betrieb eines Sensor- Arrays, insbesondere eines Gassensor- Arrays zur Detektion von Gasen, gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Für die Detektion von Gasen, insbesondere von Abgasen in der Automobiltechnik, werden häufig sog. „Sensor- Arrays" verwendet. Diese Sensor- Arrays sind aus mehreren nicht-selektiven Gassensoren aufgebaut, wobei mittels geeigneter Signalauswertung, bspw. durch neuronale Netzwerke, mit diesen Arrays eines oder mehrere Gase selektiv nachgewiesen werden kann.
In den meisten Fällen werden in diesen Sensor-Arrays resistive Halbleitersensoren zur Detektion verwendet, bspw. solche auf der Basis von Zinndioxid. Ein Problem bei der
Anwendung solcher Arrays ist, daß die Sensoren einzeln kontaktiert werden müssen, was wiederum eine hohe Anzahl an Kontakten des Sensors zu externen Zuleitungen erfordert.
Dies führt insbesondere bei zukünftig angestrebten Anwendungen im Automobilbereich, in dem insbesondere Keramiksubstrate eingesetzt werden, zu dem weiteren Problem, daß die Kontakte sehr geringe Abmessungen aufweisen müssen und zudem sehr dicht nebeneinander angeordnet werden müssen. Eine solche Kontaktanordnung verringert u.a. die Schüttelfestigkeit der Sensoren erheblich, so daß diese nicht im Automobilbereich eingesetzt werden können.
Es ist daher wünschenswert, eine Schaltungsanordnung zum Betrieb bzw. zur elektrischen Kontaktierung solcher Sensor-Arrays bereitzustellen, mittels derer die Anzahl erforderlicher Kontakte verringert werden kann.
Vorteile der Erfindung
Der vorliegenden Erfindung liegt der Gedanke zugrunde, die Anzahl der elektrischen Kontakte an hier betroffenen Sensor- Arrays durch Verwendung von Dioden, bevorzugt durch Verwendung von als Metall-Halbleiter-Übergänge an sich bekannten Schottky- Dioden, zu verringern.
Die erfindungsgemäße Schaltungsanordnung zum Betrieb eines Sensor-Arrays, welches wenigstens eine Signalleitung aufweist, weist die Besonderheit auf, daß die wenigstens eine Signalleitung in wenigstens zwei parallele Leitungszweige verzweigt ist und daß in den wenigstens zwei parallelen Leitungszweigen jeweils ein Sensor und eine Diode angeordnet sind, wobei die wenigstens zwei Dioden jeweils entgegengesetzte Sperrichtungen besitzen.
Durch den Einsatz unterschiedlich gepolter Dioden wird ermöglicht, wenigstens zwei Sensoren über eine einzige Signalleitung anzusprechen. Allein durch entsprechende
Polung des an die Signalleitung angelegten elektrischen Potentials kann bestimmt werden, ob der Meßstrom durch den einen oder den jeweils anderen Sensor fließt, wobei die jeweils in entgegengesetzter Sperrichtung angeordneten Dioden zumindest den überwiegenden Anteil des durch den Leitungszweig des jeweils nicht selektierten Sensors blockieren oder im Idealfall sogar im wesentlichen den gesamten Strom durch den jeweils nicht selektierten Sensor.
In einer bevorzugten Ausführungsform werden Schottky-Dioden verwendet und diese direkt auf einem Keramiksubstrat angeordnet. Dadurch kann die Anzahl der externen Zuleitungen noch weiter verringert werden und zusätzlich die eingangs beschriebenen
Kontaktierungsprobleme vermindert oder sogar verhindert werden. Es ist anzumerken, daß Schottky-Dioden gegenüber herkömmlichen Dioden auf Basis von PN-Übergängen (z.B. in dotiertem Silizium oder Germanium) den besonderen Vorteil haben, in hochtemperaturfester Form realisierbar zu sein und vergleichsweise leicht auf den genannten Keramiksubstraten aufgebracht werden zu können. So kann die erfindungsgemäße Schaltungsanordnung mittels konventioneller Dickschichttechnik und damit kostengünstig hergestellt werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn gemäß weiterer Ausführungsform halbleitende Metalloxide verwendet werden.
Es ist hervorzuheben, daß die vorliegende Erfindung nicht nur zum Betrieb der vorbeschriebenen Gassensor-Arrays mit den genannten Vorteilen eingesetzt werden kann, sondern grds. auch bei aus anderen Sensortypen aufgebauten Sensor-Arrays, bspw. bei den nachfolgend noch beschriebenen aus resistiven oder sogar nicht-resistiven Sensoren bestehenden Sensor-Arrays, sofern wenigstens zwei Sensoren über eine einzige elektrische Signalleitung betrieben werden können.
Zeichnung
Die Erfindung wird nachfolgend, unter Bezugnahme auf die beigefügte Zeichnung, anhand von Ausführungsbeispielen eingehender beschrieben, aus denen sich weitere Eigenschaften, Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben.
In der Zeichnung zeigen im einzelnen
Fig. 1 eine Prinzipdarstellung der erfindungsgemäßen Schaltungsanordnung;
Fig. 2a eine erfindungsgemäße Schaltungsanordnung mit einem ohmschen Kontakt an einer Schottky-Diode gemäß einer ersten Ausführungsform unter Verwendung unterschiedlicher Metalle;
Fig. 2b eine erfindungsgemäße Schaltungsanordnung mit einem ohmschen Kontakt an einer Schottky-Diode gemäß einer zweiten Ausführungsform unter Verwendung eines Gradienten in der Dotierkonzentration bzw. unter Verwendung von aufeinander folgenden Schichten unterschiedlicher Halbleiter;
Fig. 3a eine erfindungsgemäße Schaltungsanordnung mit einer Kombination aus einer Schottky-Diode und einem gassensitiven resistiven Sensor gemäß einer ersten Ausführungsform, bei der ein ohmscher Kontakt durch Verwendung unterschiedlicher Metalle realisiert ist;
Fig. 3b eine erfindungsgemäße Schaltungsanordnung mit einer Kombination aus einer Schottky-Diode und einem gassensitiven resistiven Sensor gemäß einer zweiten
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Ausführungsform, bei der ein ohmscher Kontakt durch Verwendung unterschiedlicher
Halbleiter bzw. unterschiedlicher Dotiergradienten realisiert ist; und
Fig. 4a-d Varianten der erfindungsgemäßen Schaltungsanordnung, bei denen jeweils mehrere gassensitive Sensoren mit nur einer Signalleitung verbunden sind.
Beschreibung von Ausführungsbeispielen
Die Fig. 1 zeigt eine erfindungsgemäße Schaltungsanordnung in einer Prinzipdarstellung. Eine Signalleitung 100 verzweigt sich an einem ersten Verzweigungspunkt 105 in zwei parallele Leitungszweige 110, 115. An einem zweiten Verzweigungspunkt 120 werden die beiden Leitungszweige 110, 115 zu einer Ableitung 125 zusammengeführt. In den beiden Leitungszweigen 110, 115 ist jeweils ein in den nachfolgend beschriebenen Ausführungsbeispielen resistiver Sensor 130, 135 angeordnet, d.h. beide Sensoren 130, 135 werden von der nur einen Signalleitung 100 getrieben. Es versteht sich, daß die vorliegende Erfindung grds. auch bei nicht resistiven Sensoren eingesetzt werden kann, sofern auch diese über eine elektrische Signalleitung betrieben werden. In dem ersten Leitungszweig 110 ist eine erste Schottky-Diode 140 angeordnet, und zwar mit ihrem positiven elektrischen Pol 145 zum ersten Verzweigungspunkt 105 hin und mit ihrem negativen Pol 150 zum zweiten Verzweigungspunkt 120 hin. In dem zweiten Leitungszweig 115 ist eine zweite Schottky-Diode 155 angeordnet, und zwar mit gegenüber der ersten Schottky-Diode 140 entgegengesetzter Polung, d.h. dem positiven Pol 160 zum ersten Verzweigungspunkt 105 hin und dem negativen Pol 165 zum zweiten Verzweigungspunkt 120 hin.
Es ist anzumerken, daß es vorliegend nicht darauf ankommt, ob die Schottky-Dioden
140, 155 in der Darstellung links oder rechts von den jeweiligen Sensoren 130, 135 angeordnet sind. Auch kommt es nicht darauf an, wie die beiden Schottky-Dioden 140, 155 elektrisch gepolt sind, sie müssen lediglich jeweils entgegengesetzt gepolt sein.
Durch die Polung eines an die Signalleitung 100 angelegten elektrischen Potentials kann nun bestimmt werden, ob der durch die Signalleitung 100 und die beiden Leitungszweige 110, 115 fließende Meßstrom durch den einen Sensor 130 oder den anderen Sensor 135
hindurch fließt. Daher kann jeweils einer der beiden Sensoren 130, 135 allein mittels der
Polung des angelegten Potentials selektiert werden. D.h. erst durch den Einsatz der beiden Schottky-Dioden 140, 155 in der in Fig. 1 gezeigten Anordnung ist es möglich, die beiden resistive Sensoren 130, 135 über nur die eine Signalleitung 100 anzusprechen bzw. zu selektieren.
Die Schottky-Dioden 140, 155 werden bevorzugt direkt auf ein Keramik-Substrat aufgebracht. Dadurch kann die Anzahl der externen Zuleitungen, wie nachfolgend noch im Detail beschrieben, weiter verringert werden. Zudem werden dadurch auch die eingangs genannten Kontaktierungsprobleme vermindert oder sogar verhindert. Hierbei wird sich der genannte Effekt zunutze gemacht, daß Schottky-Dioden gegenüber herkömmlichen Dioden in hochtemperaturfester Form herstellbar sind und daher vergleichsweise leicht auf Keramik-Substrate aufgebracht werden können. Dadurch kann konventionelle Dickschichttechnik zum Einsatz kommen. Dies gilt insbesondere dann, wenn halbleitende Metalloxide verwendet werden.
Eine Schottky-Diode besteht, wie eingangs bereits erwähnt, aus einem Metall-Halbleiter- Übergang. Das Metall hat eine größere Tendenz zur Aufnahme von Elektronen als der Halbleiter. Dadurch gehen Elektronen aus einer Randschicht des Halbleiters in das Metall über. Die elektronenverarmte Schicht wirkt blockierend auf den Stromfluß. Je nach Richtung eines angelegten Potentials kann der Effekt der blockierenden Randschicht verstärkt oder gemindert werden.
Auf dem Weg des Meßstroms über die Signalleitung 100, den jeweils selektierten Sensor 130, 135 und die Ableitung 125 liegen zwangsläufig zwei solche Metall-Halbleiter- Übergänge, da sowohl die Signalleitung 100 als auch die Ableitung 125 ebenfalls aus einem Metall gebildet sind. Dies würde ohne besondere Maßnahmen dazu führen, daß zwei Dioden entgegengesetzter Durchlaßrichtung in Reihe hintereinander geschaltet sind. Der Stromfluß würde also unabhängig von der Polung der Meßspannung blockiert. Es ist daher in den meisten Fällen erforderlich, daß sich die beiden Metall-Halbleiter- Übergänge so voneinander unterscheiden, daß möglichst nur einer der beiden Übergänge eine den elektrischen Strom blockierende Wirkung entfaltet und der andere lediglich als ein ohmscher Kontakt wirkt.
Schottky-Dioden der vorliegenden Art können auf verschiedenen Wegen auf ein einen
Gassensor aufweisendes Substrat aufgebracht werden. Dies wird nachfolgend anhand der in den Figuren 2a, b und 3a, b gezeigten Ausführungsbeispiele illustriert. Bei den beiden in den Figuren 2a und 2b gezeigten Ausführungsformen wird die Schottky-Diode getrennt von dem eigentlichen gassensitiven Sensor angeordnet, wohingegen bei den beiden in den Figuren 3a und 3b gezeigten Ausführungsformen die Schottky-Diode mit dem Sensor kombiniert wird, d.h. der Sensor in den Halbleiter der Schottky-Diode integriert wird.
Die in der Fig. 2a gezeigte Ausführungsform umfaßt ein Substrat 200, auf dem in der vorliegenden Darstellung mittig ein Halbleiter 205 aufgebracht ist. Auf der vorliegend linken Seite grenzt das Halbleitermaterial 205 an eine erste Zuleitung 210 aus einem metallischen Leitermaterial mit relativ hoher elektrischer Austrittsarbeit für Elektronen. An der Grenzfläche 215 zwischen dem Halbleiter 205 und dem ersten metallischen Leiter 210 bildet sich in an sich bekannter Weise ein erster eine den elektrischen Strom blockierende Wirkung entfaltender Metall-Halbleiter-Übergang aus. Auf der vorliegend rechten Seite grenzt das Halbleitermaterial 205 an eine zweite Zuleitung 220 (bzw. ,Ableitung' gemäß Fig. 1) aus einem metallischen Leitermaterial mit bezüglich des ersten Leitermaterials relativ geringer Elektronen- Austrittsarbeit. An der Grenzfläche 225 zwischen dem Halbleiter 205 und dem zweiten metallischen Leiter 220 bildet sich, ebenfalls in an sich bekannter Weise, ein zweiter Metall-Halbleiter-Übergang aus, der allerdings lediglich als ohmscher Kontakt wirkt. Die genannten elektronischen Eigenschaften des ersten und des zweiten Metall-Halbleiter-Übergangs dienen zur Vermeidung des bereits genannten durch die beiden Metall-Halbleiter-Übergänge hervorgerufenen nachteiligen Effekts.
Da sich die Zusammensetzung der Gasatmosphäre auf die Eigenschaften von Schottky- Dioden auswirken kann, kann eine Schutzschicht vorgesehen werden, welche die Schottky-Diode von der umgebenden Gasatmosphäre trennt. Auch wenn das gassensitive Material selbst als Halbleiter der Schottky-Diode wirkt, kann durch Überdeckung des Kontaktbereichs zwischen Metall und Halbleiter der betreffende Schutz vorgesehen werden. Auf der Halbleiterschicht 205 ist deshalb in dem vorliegenden Ausführungsbeispiel zusätzlich eine Deckschicht 230 zum Schutz vor einer solchen Gaseinwirkung vorgesehen, welche den Halbleiter 205 vollständig abdeckt und bis in die
Bereiche der beiden Zuleitungen 210, 220 überlappend hinein reicht.
Als Material für die Halbleiterschicht 205 kommen bspw. hochtemperaturbeständiges Siliciumcarbid oder halbleitende Metalloxide (z.B. TiO2, SnO2, WO3, Cr2O3) in unterschiedlichen Dotierungen in Betracht. Als Material für die metallischen Leiter kommen vorzugsweise Edelmetalle wie z.B. Gold, Platin, Palladium, Rhodium bzw.
Legierungen dieser Metalle in Betracht. Es ist aber auch eine Verwendung metallisch leitender Oxide wie z.B. Lanthanmanganat, Lanthanchromit, Lanthancobaltat denkbar.
Bei der in Fig. 2b gezeigten Ausführungsform ist wieder mittig ein Halbleitermaterial 300 auf einem Substrat 305 aufgebracht. Vorliegend zur linken Seite grenzt der
Halbleiter 300 wieder an eine erste Zuleitung 310 aus einem metallischen Leiter. Vorliegend zur rechten Bildseite ist wieder eine aus einem metallischen Leitermaterial gebildete zweite Zu- bzw. Ableitung 315 angeordnet. Im Unterschied zur Fig. 2a ist der Halbleiter 300 im Bereich 320, 325 nahe der zweiten Zuleitung 315 aus den bereits genannten Gründen dotiert, und zwar mit einem Gradienten in der Dotierkonzentration.
Die beiden Teilbereiche 320, 325 stellen in dem vorliegenden Ausführungsbeispiel Bereiche mit unterschiedlichem Dotierungsgrad dar, d.h. der genannte Gradient wird in der Realität durch diskrete Abstufung des Dotierungsgrades erreicht. Bei dieser Ausführungsform können die für die Kontaktierung verwendeten Metalle identisch sein bzw. in etwa gleiche Austrittsarbeiten aufweisen.
Alternativ zur genannten Gradientendotierung kann vorgesehen sein, in diesem Bereich weitere Halbleiter in aufeinanderfolgenden Schichten anzuordnen, wobei die Schichten bevorzugt ebenfalls einen Gradienten in der Dotierung, und zwar in Richtung der Schichtabfolge, ausbilden. Wie in dem Ausführungsbeispiel gemäß der Fig. 2a kann auch hier zusätzlich eine Deck-(Schutz-)schicht 330 mit den genannten Eigenschaften vorgesehen sein.
Nachfolgend werden nun die bereits erwähnten verschiedenen Realisierungsmöglichkeiten des erforderlichen ohmschen Kontakts, und zwar bei
Verwendung von halbleitenden Metalloxiden, erläutert. Ein solcher ohmscher Kontakt kann in diesem Fall auf den folgenden alternativen Wegen erzeugt werden:
1) Der Halbleiter wird wie in der Fig. 2a dargestellt mit zwei verschiedenen metallischen Leitern kontaktiert. Das Metall mit der geringeren Tendenz, Elektronen aus dem Halbleiter aufzunehmen, bildet den ohmschen Kontakt;
2) der zwischen den beiden metallischen Kontakten befindliche Halbleiter wird an der Stelle des ohmschen Kontakts so modifiziert, daß seine Tendenz, Elektronen an das
Metall abzugeben verringert wird. Hierfür sind z.B. folgende Maßnahmen denkbar:
a) Der Halbleiter wird an der Stelle des ohmschen Kontakts durch eine geeignete Dotierung vom halbleitenden in den metallisch (bzw. bandleitenden) Zustand überführt (s. Fig. 2b). Dabei kann es sinnvoll sein, einen langsam ansteigenden Dotiergradienten zu benutzen;
b) Es wird eine Übergangsschicht aus einem weiteren halbleitenden Material oder mehrere aufeinanderfolgende Schichten aus weiteren halbleitenden Materialien verwendet. Diese Schichten haben eine fortschreitend abnehmende Tendenz, Elektronen an das Metall abzugeben.
3) Der Halbleiter wird an der Stelle des ohmschen Kontakts so hoch dotiert, daß seine Ladungsträgerkonzentration so weit ansteigt, daß die Dicke der Verarmungsrandschicht gering wird. Dabei kann es sinnvoll sein, einen langsam ansteigenden Dotiergradienten zu benutzen;
4) Es sind auch beliebige Kombinationen zwischen den Alternativen 1) - 3) möglich.
Es ist anzumerken, daß es sich bei den Alternativen 1) und 3) um bekannte Techniken der ohmschen Kontaktierung bei Schottky-Dioden auf Basis von „konventionellen" Halbleitern wie Si oder Ge handelt.
Bei den weiteren Ausführungsformen gemäß den Figuren 3a und 3b wird das jeweilige gassensitive Material (halbleitendes Metalloxid, z.B. TiO2, SnO2, WO3, Cr2O3) selbst als Material für die Schottky-Diode verwendet.
In dem in der Fig. 3a gezeigten Ausführungsbeispiel ist auf einem Substrat 400 auf der einen (vorliegend linken) Seite eine erste Zuleitung 405 aus einem metallischen Leitermaterial mit einer relativ hohen elektronischen Austrittsarbeit angeordnet. Auf der gegenüberliegenden (vorliegend rechten) Seite befindet sich eine zweite Zu- bzw. Ableitung 410, welche aus einem Leitermaterial mit einer relativ geringen Austrittsarbeit für Elektronen hergestellt ist. Zwischen diesen beiden Leitungen 405, 410 ist - im
Unterschied zu den Figuren 2a und 2b - eine gassensitive Schicht 415 aus halbleitendem Metalloxid angeordnet. Wie durch die Partikel angedeutet, ist diese Schicht 415 in dem vorliegenden Ausführungsbeispiel mittels Dickfϊlm- bzw. Dickschichttechnik hergestellt. In den Randbereichen dieser gassensitiven Schicht 415 kann aus den bereits genannten Gründen ebenfalls eine Schutzschicht 420 vor Gaseinwirkung vorgesehen sein.
Bei dem in der Fig. 3b gezeigten Ausführungsbeispiel sind auf einem Substrat 500 beidseitig aus metallischen Leitern gebildete Zuleitungen 505, 510 angeordnet. Zwischen diesen beiden Leitungen 505, 510 ist wieder eine gassensitive Schicht 515 aus halbleitendem Metalloxid angeordnet. Auf der vorliegend rechten Seite der gassensitiven
Schicht 515 ist allerdings in dem vorliegenden Ausführungsbeispiel ein Gradient 520 in der Dotierkonzentration des halbleitenden Metalloxids vorgesehen. In den Randbereichen der gassensitiven Schicht 515 kann aus den bereits genannten Gründen ebenfalls eine Schutzschicht 525 vor Gaseinwirkung vorgesehen sein.
In den meisten Anwendungsfällen wird es vorkommen, daß der Spannungsabfall an der Diode die Widerstandsmessung stört. Es kann daher gemäß einem hier zeichnerisch nicht dargestellten Ausführungsbeispiel vorgesehen werden, den Widerstand des gassensitiven Sensors nicht mit einer Gleichspannung, sondern mit einer Wechselspannung zu messen, welche einer konstanten Biasspannung aufgeprägt ist. Durch Messung des
Wechselstromanteils des durch den Sensor fließenden Stroms ist es möglich, selektiv nur den Widerstand der gassensitiven Schicht zu messen. Durch die Polung der Biasspannung kann wie oben geschildert gesteuert werden, welcher gassensitive Sensor angesprochen wird. Weiterhin ist es möglich, bei einer Gleichstrommessung verschiedene Spannungswerte (mindestens 2) zu verwenden, die jeweils größer sind als die
Durchbruchsspannung der Schottky-Diode. Der Widerstand des gassensitiven Sensors ergibt sich in an sich bekannter Weise aus der Steigung der jeweiligen Strom/Spannungs- Kennlinie.
Gemäß einer hier ebenfalls zeichnerisch nicht dargestellten Ausführungsform entfällt eine der beiden Schottky-Dioden pro Signalleitung. In diesem Fall wird in der Stromrichtung, in der die Schottky-Diode sperrt, nur der Widerstand eines gassensitiven Sensors gemessen. In der anderen Stromrichtung wird ein Summensignal gemessen, das von beiden gassensitiven Sensoren herrührt.
In den Figuren 4a bis 4d werden nun verschiedene Schaltungsvarianten zum Betrieb bzw. zur Bildung eines hier betroffenen Sensor-Arrays gezeigt. Gemäß einer ersten Variante werden drei gassensitive Sensoren über eine Signalleitung betrieben bzw. vermessen (s. Fig. 4a). Die in der Fig. 4a gezeigte Schaltungsanordnung weist entsprechend der Fig. 1 zwei resistive Sensoren 600, 605, welche mittels der gezeigten Parallelschaltung über die eine Signalleitung 610 und die eine Ableitung 615 betrieben werden. Diese Sensoren 600, 605 werden in der beschriebenen Weise mittels der beiden Schottky-Dioden 620, 625 selektiert. Die Schaltungsanordnung umfaßt eine weitere Parallelschleife 630, in der ein zusätzlicher resistiver Sensor 635 angeordnet ist. Diese Parallelschleife 630 umfaßt allerdings keine Schottky-Diode. In dieser Variante wird bei kleinen angelegten Meßspannungen nur der Widerstand des nicht zu einer Schottky-Diode in Serie geschalteten Sensors 635 gemessen. Bei Spannungen (positiv oder negativ), die größer sind als die Durchbruchspannung der Schottky-Dioden 620, 625 wird wiederum ein Summensignal gemessen. Diese erste Schaltungsvariante ist insbesondere dann geeignet, wenn der nicht mit einer Schottky-Diode gekoppelte gassensitive Sensor 635 einen deutlich größeren ohmschen Widerstand aufweist als die mit einer Schottky-Diode 620, 625 gekoppelten Sensoren 600, 605. In diesem Fall stört der nicht mit einer Schottky- Diode gekoppelte gassensitive Sensor 635 die Widerstandsmessung der anderen Sensoren 600, 605 nur wenig. Allerdings führt diese Variante zu einer reduzierten Meßgenauigkeit.
Wie aus den Figuren 4b bis 4d zu ersehen, weisen die weiteren Schaltungsvarianten Kombinationen aus den zuvor beschriebenen Schaltungsvarianten jeweils bestehend aus Schottky-Dioden und gassensitiven resistiven Sensoren auf, um bei den Sensor-Arrays eine möglichst hohe Anzahl an Einzelsensoren bereitzustellen. Bei dem in der Fig. 4b dargestellten Schaltung wird bei k Signalleitungen 700 - 710 und n Ableitungen 715, 720 eine Anzahl von insgesamt 2*n*k Einzelsensoren 725 - 780 realisiert. Die Signalleitungen 700 - 710 teilen sich an Verzweigungspunkten 785 - 795 in jeweils zwei
parallele Sensorpaare gemäß der Fig. 1 auf. Jeweils zwei Einzelsensoren 725, 730 etc. sind entsprechend der Fig. 1 zwei Schottky-Dioden 797, 799 etc. zugeordnet.
Die in der Fig. 4c dargestellte Variante umfaßt k Signalleitungen 800, 805, welche sich an zwei ersten Verzweigungspunkten 810, 815 (d.h. vorliegend k=2) in jeweils zwei parallele Leitungspfade aufteilen, in denen jeweils eine Schottky-Diode 820 - 835 angeordnet ist. An bzgl. der Signalflußrichtung hinter den Schottky-Dioden 820 - 835 angeordneten vier zweiten Verzweigungspunkten 840 - 855 teilen sich die vier parallelen Leiter in vorliegend 2x4 parallele Leitungen auf. In diesen Leitungen ist jeweils ein Einzelsensor 870 - 884 angeordnet. Die 2x4 Parallelleitungen werden an vorliegend sechs dritten Verknüpfungspunkten 885 - 895 wieder zu zwei Ableitungen 860, 865
(vorliegend n=2) zusammengeführt. Es versteht sich, daß die Anzahl der Signalleitungen 800, 805 und der Ableitungen 860, 865, d.h. die Werte von k und n, nur bevorzugt sind und daher je nach Anwendungszweck des Sensor- Arrays variieren können, sofern die hierin beschriebenen Schaltungsbedingungen erfüllt ist. Die vorliegende Schaltungsvariante hat den Vorteil, daß Schottky-Dioden eingespart werden können, ist jedoch nur dann realisierbar, wenn die Schottky-Dioden getrennt von den gassensitiven Sensoren aufgebaut werden können, da in der vorliegenden Ausführungsform zwischen den Schottky-Dioden 820 - 835 und den Sensoren 870 - 884 die zweiten Verzweigungspunkte 840 - 855 angeordnet sein müssen.
Die in der Fig. 4d gezeigte Variante hat n=4 Signalleitungen 900 - 915. Die Signalleitungen 900 - 915 münden in erste Verzweigungspunkte 920 - 955. Durch diese ersten Verzweigungspunkte 920 - 955 werden jeweils parallele Leitungspfade gebildet, in denen jeweils ein Schottky-Dioden/Sensor-Paar 996 - 1006 bzw. 980 - 990 angeordnet ist. An den beiden ersten Verzweigungspunkten 925, 950 bildet sich ein weiterer paralleler Leitungspfad 960, 975 aus. In dem Leitungspfad 960, 975 sind an zweiten Verzweigungs- bzw. -Verknüpfungspunkten 965, 970 zwei weitere parallele Leitungspfade ausgebildet, in denen zwei weitere optionale Sensoren 992, 994 mit jeweils zugeordneten Schottky-Dioden 993, 995 angeordnet sind. Durch die gepunktete Linie 1008 wird ein möglicher Meßstrompfad (vorliegend zwischen den beiden
Signalleitungen 900, 905) angedeutet, welcher sich durch entsprechende Polung der jeweiligen Signalspannung aufgrund der vorliegenden Anordnung und Polung der Schottky-Dioden 996 - 1006 und 993, 995 ohne weitere Maßnahmen (d.h. automatisch)
ausbildet. Zusätzlich deutet die gepunktete Linie 1010 einen bei diesem Meßstrompfad
1008 möglichen Leckstrompfad 1010 an.
Die in der Fig. 4d gezeigte Variante ermöglicht bei n Signalleitungen, und zwar ohne Verwendung der optionalen zusätzlichen gassensitiven Sensoren gemäß Fig. 4a, eine Anordnung von 2*(n-l) Einzelsensoren. Unter Berücksichtigung der optionalen zusätzlichen gassensitiven Sensoren wird sogar ein Sensor-Array von insgesamt 2*n Einzelsensoren ermöglicht. Bei Verwendung der optionalen zusätzlichen Sensoren ergibt sich allerdings der bereits erwähnte Nachteil, daß neben dem eigentlichen Meßstrom noch ein zusätzlicher Leckstrom fließen kann, der die Genauigkeit der Messung beeinträchtigt. Dieser Leckstrom kann jedoch klein gehalten werden, wenn die
Meßspannung zwar größer als die Durchbruchsspannung der längs des Meßstrompfads befindlichen Schottky-Dioden ist, jedoch geringer bleibt als die Summe der Durchbruchsspannungen der längs des Leckstrompfads befindlichen Schottky-Dioden.
Es ist hervorzuheben, daß die Erfindung auch bei Gassensoren einsetzbar ist, welche an
Stelle der resistiven (schichtförmigen) Sensoren auf gassensitiven Schottky-Dioden beruhen. In diesem Fall entspricht der Aufbau eines einzelnen Sensors dem in den Figuren 3a und 3b dargestellten Aufbau. Jedoch entfällt in dieser Ausführungsform zumindest ein Teil der genannten Schutzschicht 420, 525, und zwar der Teil, welcher über dem Kontakt 215, 225 angeordnet ist, der die Diodenwirkung entfaltet, die genannte
Schutzschicht. Die Schutzschicht über dem ohmschen Kontakt kann jedoch erhalten bleiben. Im Unterschied zu den oben diskutierten Varianten unter Verwendung resistiver Gassensoren ist hier der Widerstand der eigentlichen Halbleiterschicht vernachlässigbar. Als Meßsignal wird in diesem Ausführungsbeispiel eine für konstanten Stromfluß durch die Schottky-Diode notwendige Spannung sensiert.