DE10220253A1 - Chirurgisches Instrument zum Ausführen runder Schnitte, zum Ausputzen eines linsenförmigen biologischen Objektes und zum Zerstören eines biologischen Objektes - Google Patents
Chirurgisches Instrument zum Ausführen runder Schnitte, zum Ausputzen eines linsenförmigen biologischen Objektes und zum Zerstören eines biologischen ObjektesInfo
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Abstract
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein chirurgisches Instrument anzugeben, das unter anderem ein sehr schnelles und sehr sicheres Einbringen von runden Öffnungen in biologische Gewebe, insbesondere in die vordere oder hintere Linsenkapsel ermöglicht und ein kontrolliertes Einreißen des Gewebes beim Einbringen der Öffnung verhindert. DOLLAR A Es wird ein chirurgisches Instrument (10) vorgeschlagen, bei welchem ein in schnelle Rotation um eine Rotationsachse versetzbares Tragelement (14) vorgesehen ist, das eine Schneideinrichtung derart trägt, daß die Schneideinrichtung bei Rotation des Tragelementes um die Rotationsachse eine runde Schnittbahn beschreibt.
Description
Die Erfindung betrifft ein chirurgisches Instrument zum Ausführen runder Schnitte,
insbesondere zum Ausschneiden einer runden Scheibe aus der Kapsel der
Augenlinse. Des weiteren betrifft die Erfindung ein als Griffstück ausgebildetes
Gehäuse und einen Tragelement für Schneideinrichtungen jeweils für ein solches
chirurgisches Instrument. Eine vorteilhafte Ausführungsform des Instrumentes
eignet sich nicht nur zum Ausschneiden einer runden Scheibe aus der Kapsel der
Augenlinse, sondern auch zum Zerstören des Linsenkerns.
Es sind verschiedene augenchirurgische Instrumente bekannt, z. B. aus der
DE 40 12 882 A1 oder der DE 197 19 549 A1, die das Ausführen eines runden
Schnittes ermöglichen sollen.
Bei bestimmten chirurgischen Eingriffen, insbesondere bei Eingriffen am Auge,
nämlich der Entfernung der Linse, besteht das Problem, daß in ein biologisches
Gewebe, wie z. B. die Linsenkapsel, eine möglichst kreisrunde Öffnung eingebracht
werden soll, daß jedoch das Gewebe unter einer gewissen Spannung steht, so daß
es sich sofort verzieht, wenn es an einem Punkt eingeschnitten wird. Es bedarf
daher außergewöhnlichen chirurgischen Geschickes, ein solches Gewebe so zu
schneiden, daß die sich ergebende Öffnung am Ende tatsächlich nahezu kreisrund
ist.
Beim Öffnen der Linsenkapsel kommt erschwerend hinzu, daß das zu schneidende
Gewebe nicht frei zugänglich ist, sondern vielmehr unter der Hornhaut liegt und vom
Kammerwasser umgeben ist, wobei die Hornhaut nach Möglichkeit nur in einem
Randbereich verletzt werden soll.
Bei dem üblichen, allgemein als Kapsulorhexis bezeichneten Verfahren zur Öffnung
der vorderen Linsenkapsel wird durch die Hornhaut ein gebogenes, ausreichend
scharfes Instrument, in der Regel eine gebogene Kanüle, eingeführt und die vordere
Linsenkapsel unter Beobachtung durch ein Mikroskop langsam so eingerissen, daß
sich eine möglichst kreisrunde Öffnung ergibt.
Da die Linsenkapsel jedoch unter Spannung steht, kann es leicht dazu kommen,
daß die Linsenkapsel nicht entlang der gewünschten, möglichst runden Linie
einreißt, was in günstigeren Fällen lediglich zu Problemen bei der Befestigung einer
Intraokularlinse oder dazu führen kann, daß nur noch eine sogenannte
Vorderkammerlinse eingesetzt werden kann, die nicht die gleiche Wirkung hat, wie
eine Intraokularlinse. In ungünstigeren Fällen kann es jedoch auch zu
Beschädigungen der Hinterseite der Linsenkapsel kommen, was zu einem
Glaskörperverlust mit anschließender Netzhautablösung und völliger Erblindung des
Auges führen kann.
Zur Vermeidung dieser Probleme wurden daher verschiedene chirurgische
Instrumente vorgeschlagen, die im wesentlichen darauf basieren, das Einreißen des
Gewebes mittels einer Kanüle durch das Schneiden des Gewebes mittels eines
runden oder gebogenen Messers zu ersetzen. Im Falle des Aufschneidens der
Linsenkapsel spricht man dann von einer Kapsuloektomie.
In der bereits genannten DE 40 12 882 A1 wird ein augenchirurgisches Instrument
mit einem ringförmigen Messer aus einem flexiblen Band vorgeschlagen, wobei das
Messer zum Einbringen des Instrumentes in die Augenvorderkammer in den Schaft
des Instrumentes zurückgezogen werden kann und erst in der Vorderkammer aus
dem Schaft ausgefahren wird, wobei das ringförmige Messer in seinem
Randbereich zwischen drei Auflagestellen, insbesondere drei Walzen eingeklemmt
und wird auf verschiedene Arten und Weisen angetrieben werden kann, z. B. durch
Drehung wenigstens einer der Walzen.
Wenngleich dieses Instrument in der Theorie einen runden Schnitt ermöglichen
sollte, so hat es sich in der Praxis nicht durchgesetzt. Bauartbedingt kann das
ringförmige Messer nur sehr langsam rotieren - versetzt man es in schnellere
Rotationen, würde sich das lediglich im Randbereich gelagerte Messer unkontrolliert
verformen und keinen kreisrunden Schnitt mehr ermöglichen. Zudem besteht die
Gefahr, daß dann, wenn das Messer nicht exakt mit seiner gesamten Schneidfläche
aufgesetzt und das Gewebe zunächst nur an einer Stelle eingeschnitten wird, sich
das unter Spannung stehende Gewebe verzieht und die ausgeschnitte Fläche nicht
mehr kreisrund ist.
Alternativ zum Drehen des Ringmessers wird in der genannten Druckschrift
vorgeschlagen, das Ringmesser z. B. durch Ultraschall in Schwingungen zu
Versetzen und es unter sanftem Druck auf die zu schneidende Linsenvorderkapsel
zu setzen. Beim Applizieren von Ultraschall kann es jedoch leicht dazu kommen,
daß der Linsenkern in Schwingungen versetzt und die Linsenhinterkapsel zerstört
wird, was zum Glaskörperverlust und zur völligen Erblindung führen kann.
Das aus der eingangs genannten DE 197 19 549 A1 bekannte chirurgische
Instrument ermöglicht nur dann kreisrunde Schnitte, wenn das geschnittene
Gewebe sich während des Schnittes nicht verzieht, denn bei diesem Instrument
wird ein vorgeformtes Messer aus einem elastischen Material langsam aus einem
Schaft herausgeschoben, wobei es seine ursprüngliche, nämlich runde Form
annimmt und dabei das Gewebe schneidet. Steht das zu schneidende Gewebe
nicht unter Spannung und wird das Instrument während des Herausschiebens des
Messers absolut ruhig gehalten, so ergibt sich ein runder Schnitt. Gerade das
Gewebe der Linsenkapsel steht tatsächlich jedoch unter Spannung, so daß es sich
in kürzester Zeit verzieht, wenn es an einer Stelle eingeschnitten wird.
Ein besonderes Problem tritt bei der Operation intumeszenter Katarakte (überreifer
Stare) auf. Wird bei einem Patienten mit einem solchen überreifen Star die vordere
Linsenkapsel geöffnet, tritt sofort ein milchartiges Fluid aus der Kapsel aus, das sich
mit dem in der Vorkammer befindlichen Kammerwasser vermischt und dem
Operateur die Sicht auf die Linsenkapsel nimmt. Bei Verwendung der bekannten
Instrumente und Techniken, die stets nur ein verhältnismäßig langsames
Einschneiden bzw. Einreißen der gewünschten Öffnung erlauben, muß der
Operateur dann den Schnitt oder Riß ohne Sicht auf die Schnittstelle zu Ende
führen.
Davon ausgehend liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein chirurgisches
Instrument und Zubehörteile für ein solches Instrument anzugeben, die ein sehr
schnelles und sehr sicheres Einbringen von runden Öffnungen in biologische
Gewebe, insbesondere in die vordere oder hintere Linsenkapsel ermöglichen und
ein unkontrolliertes Einreißen des Gewebes verhindern.
Die Aufgabe wird gelöst von einem chirurgischen Instrument der eingangs
genannten Art, bei welchem wenigstens ein in schnelle Rotation um eine
Rotationsachse versetzbares Tragelement vorgesehen ist, das eine
Schneideinrichtung derart trägt, daß die Schneideinrichtung bei Rotation des
Tragelements um die Rotationsachse eine runde Schnittbahn beschreibt.
Die Erfindung beruht also auf der Erkenntnis, daß es durch entsprechende
Geschwindigkeit möglich ist, dem unkontrollierten Einreißen eines unter Spannung
stehenden Gewebes wie insbesondere der vorderen oder hinteren Linsenkapsel
des Auges nach dem ersten Einschnitt gewissermaßen zuvorzukommen und die
runde Öffnung einzubringen, bevor sich das Gewebe unkontrolliert verzieht. Als
schnell wird dabei eine Rotation von einigen hundert bis einigen tausend
Umdrehungen pro Minute bezeichnet. Erste Experimente deuten darauf hin, daß
eine Umdrehungszahl von 500 bis 3.500, vorzugsweise zwischen etwa 1.500 und
2.500 U/min optimal ist.
Neben der Tatsache, daß der eingebrachte Schnitt im wesentlichen kreisrund ist,
kann durch Einsatz des erfindungsgemäßen Instruments bei Operationen des
überreifen Stars vorteilhaft vermieden werden, daß die nach dem Einschneiden der
vorderen Linsenkapsel austretende Milch dem Operateur die Sicht nimmt, bevor die
gewünschte runde Öffnung eingebracht ist.
In Abhängigkeit von dem jeweiligen Einsatzzweck und insbesondere der
Einsatzumgebung (außerhalb des Körpers, innerhalb z. B. der vorderen
Augenkammer) kann das Tragelement in unterschiedlichster Weise, zum Beispiel
als Scheibe ausgebildet sein. Für den Einsatz im Auge hat es sich bewährt, wenn
das Tragelement als dünner Tragarm ausgebildet ist, so daß, bei entsprechender
Ausrichtung des Tragarms und entsprechender Gestaltung und Bemaßung des
Instruments, das Instrument auch durch eine verhältnismäßig kleine Öffnung
geschoben werden kann (beim Öffnen der vorderen Linsenkapsel wird zum
Einführen des Instruments in die Vorderkammer ein lediglich 2 bis 3 mm großer
Schnitt in die Hornhaut eingebracht).
Ebenfalls in Abhängigkeit vom Einsatzzweck kommen unterschiedliche
Schneideinrichtungen in Betracht, zum Beispiel Laser oder spitz zulaufende Messer.
Zum Öffnen der Linsenkapsel haben sich spitz zulaufende, quasi
skalpellspitzenartige Messerchen mit einer Länge von nur 50 bis 100 µm oder
weniger als ausreichend gezeigt, da die Linsenkapsel ohnehin nur eine Dicke von
etwa 3 µm besitzt.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform des Instruments sind Mittel zum Verändern
des Radius der Schnittbahn vorgesehen. Ist das Tragelement als Tragarm
ausgebildet, können solche Mittel zum Beispiel Mittel zum Verändern der freien
Länge des Tragarms, also beispielsweise einen entlang der Rotationsachse des
Tragarms verschieblichen Ring oder Hohlzylinder umfassen. Dabei wird unter der
freien Länge der Abstand von der Rotationsachse zum freien Ende des Tragarms
verstanden. Eine solche Ausbildung des Instruments hat z. B. den Vorteil, daß es
nach dem Öffnen der Augenvorderkapsel auch zum Zerstören des Linsenkerns
verwendet werden kann.
Um das Risiko von Verletzungen zum Beispiel der inneren Hornhautseite beim
Einführen des Instruments in die Augenvorderkammer zu minimieren, kann das
Instrument über Mittel, wie beispielsweise eine verschiebliche Hülse oder einen
verschieblichen oder verdrehbaren Deckel, zum Abdecken der
Schneideinrichtungen verfügen.
Wenngleich es, insbesondere bei entsprechender Auswuchtung, für viele
Anwendungsfälle bereits genügt, eine einzige Schneideinrichtung vorzusehen, die
den Schneidvorgang in wenigen Millisekunden ausführt, so daß das Gewebe
praktisch keine Zeit hat, unkontrolliert einzureißen, sind bei einer bevorzugten
Ausführungsform der Erfindung wenigstens zwei um eine gemeinsame
Rotationsachse drehbare Schneideinrichtungen vorgesehen.
Je nach Einsatzzweck des chirurgischen Instrumentes können die
Schneideinrichtungen so angeordnet sein, daß sie bei Drehung um die
Rotationsachse unterschiedliche Schnittradien beschreiben. Je nach Anzahl und
Abstand der Schneideinrichtungen zur Rotationsachse, genauer gesagt der von den
Schneideinrichtungen ausgeführten Schnitte zur Rotationsachse, kann dies dazu
führen, daß das ausgeschnittene Gewebe gleich in kleine Stücke quasi zerhäckselt
wird und leicht abgesaugt werden kann.
Bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform, insbesondere für Operationen,
bei denen die Linsenkapsel geöffnet werden muß, beschreiben die
Schneideinrichtungen jedoch bei Drehung um die Rotationsachse gleiche
Schnittradien. Dies hat den großen Vorteil, daß dann, wenn zwei
Schneideinrichtungen vorgesehen sind, bereits nach einer Drehung um 180° um die
Rotationsachse das Gewebe entlang eines vollen Kreises eingeschnitten ist und es
damit selbst dann, wenn das Gewebe unter großen Spannungen steht, praktisch
ausgeschlossen ist, daß es sich beim tieferen Eindringen der Schneideinrichtungen
noch derart verzieht, daß die sich letztendlich ergebende Öffnung nicht mehr rund
ist. Beim Öffnen der Linsenkapsel liegt der von den Schneideinrichtungen
beschriebene Schnittradius im Regelfall zwischen 3 und 6 mm.
Ist als Schneideinrichtung ein Laser vorgesehen, so kann auch mit einem
Strahlteiler und entsprechenden Lichtleitern an wenigstens zwei Stellen gleichzeitig
geschnitten werden.
Beim kontakthaften Schneiden (also z. B. mittels kleiner Messer) hat es sich als
vorteilhaft erwiesen, die Schneideinrichtungen so anzuordnen, daß - in Richtung der
Rotationsachse gesehen - die freien Enden der Schneideinrichtungen in einer
gemeinsamen zur Rotationsachse rechtwinkligen Ebene enden. Auf diese Weise ist
sichergestellt, daß beim Bewegen der rotierenden Schneideinrichtungen in Richtung
der Rotationsachse auf das zu schneidende Gewebe zu alle Schneideinrichtungen
gleichzeitig das Gewebe berühren und das Gewebe nicht einseitig früher
eingeschnitten wird.
Besonders hohe Rotationsgeschwindigkeiten bei sehr ruhigem Gleichlauf werden
möglich, wenn die Schneideinrichtungen so ausgebildet und angeordnet werden,
daß der gemeinsame Schwerpunkt aller Messer auf der Rotationsachse liegt.
Die Schneideinrichtungen können in unterschiedlichster Weise an dem Instrument
drehbar gelagert werden. Als besonders vorteilhaft hat es sich jedoch erwiesen,
wenn jeweils zwei Schneideinrichtungen an gegenüberliegenden Enden eines
vorzugsweise verhältnismäßig langgestreckten Tragelementes angeordnet sind,
wobei Schneideinrichtungen und Tragelement auch einstückig ausgebildet sein
können. Beispielsweise ist es möglich, Schneideinrichtungen und Tragelement aus
sogenanntem Chirurgenstahl dadurch herzustellen, daß von einem langgestreckten
Stück die beiden gegenüberliegenden Endbereiche jeweils in dieselbe Richtung
abgekantet und beschliffen werden.
An dem Tragelement kann eine Welle vorgesehen sein, die mit einem Antrieb
koppelbar ist. Alternativ kann das Tragelement auch zur Aufnahme einer
angetriebenen Welle vorbereitet sein, so daß der Fachmann die für den jeweiligen
Anwendungsfall optimale Ausgestaltung wählen kann. Dabei hat es sich als
besonders vorteilhaft erwiesen, wenn im bestimmungsgemäßen Montagezustand
des chirurgischen Instrumentes die Hauptachse der Welle mit der Rotationsachse
zusammenfällt, da dann sehr hohe Rotationsgeschwindigkeiten bei hohem
Gleichlauf möglich sind.
Sind wenigstens zwei als Tragarme ausgebildete Tragelemente vorgesehen, so
können diese vorteilhaft so ausgebildet sein, daß sie zwischen einer Einführstellung,
in welcher sie um die Rotationsachse nahe aufeinander zu geschwenkt sind, und
einer Arbeitsposition, in welcher sie um die Rotationsachse weitestmöglich
voneinander weggeschwenkt sind, verschwenkbar sind. Dabei kann die
Arbeitsposition durch Anschläge festgelegt sein, wobei durch entsprechende
Ausbildung der Tragarme sichergestellt werden kann, daß sie durch
Fliehkraftwirkung bei Rotation um die Rotationsachse automatisch in die
Arbeitsposition schwenken. Das Schwenken in die Arbeitsposition kann mittels
eines gesonderten Instruments, z. B. eines dünnen Hakens, auch in der
Augenvorderkammer ausgeführt werden.
Ist ein als Griffstück ausgebildetes Gehäuse vorgesehen, so können zumindest
Teile des Antriebs zum Drehen des/der Tragelements/Tragelemente um die
Rotationsachse in dem Gehäuse angeordnet sein.
Als Antrieb zum Drehen des oder der Tragelementes um die Rotationsachse
können die unterschiedlichsten, an sich bekannten Antriebe verwendet werden, also
solche mit ineinandergreifenden Zahnrädern, Keilriemen, Zahnriemen,
kraftschlüssig arbeitenden Walzen, pneumatische Antriebe und dergleichen.
Für einen Hauptanwendungsfall des chirurgischen Instrumentes, nämlich
Operationen am Auge, bei dem also ein verhältnismäßig kleiner Teil des
Instrumentes einschließlich der Schneideinrichtungen durch eine kleine Öffnung
(typischer Durchmesser weniger als 3 mm) in der Hornhaut hindurchgeführt werden
müssen, hat es sich als besonders vorteilhaft erwiesen, einen hydraulischen Antrieb
zu verwenden, da dieser unter Verwendung mit einer entsprechenden, nahezu
inkompressiblen Flüssigkeit praktisch ohne Schlupf und sehr zuverlässig arbeitet,
sofort anläuft und im Bereich der anzutreibenden Welle nur ein minimaler
mechanischer Aufwand getrieben werden muß. So reicht es aus, im Bereich der
anzutreibenden Welle ein Turbinenrad vorzusehen, das in dem als Griffstück
ausgebildeten Gehäuse gelagert ist und von einer entsprechenden durch das
Gehäuse geleiteten Hydraulikflüssigkeit beaufschlagt wird.
Turbinenrad und anzutreibende Welle können einstückig ausgebildet sein. Alternativ
ist es auch möglich, in dem Turbinenrad eine Aufnahme zum Aufnehmen und
Haltern der anzutreibenden Welle vorzusehen. Es ist auch möglich, Turbinenrad
und anzutreibende Welle nicht um eine gemeinsame Rotationsachse rotieren zu
lassen und eine Übersetzung zwischenzuschalten.
Wenngleich ein erfahrener Chirurg beim Arbeiten mit dem chirurgischen Instrument
merkt, wann die gewünschte Schnittiefe erreicht, also z. B. die vordere Linsenkapsel
durchtrennt ist, kann an dem Instrument ein vorzugsweise verstellbarer Anschlag
zum Einstellen der Schnittiefe vorgesehen sein.
Das Instrument kann ferner über Mittel zum Einleiten einer Flüssigkeit in den
Operationsbereich verfügen. Beispielsweise kann ein Kanal mit einem Auslaß derart
vorgesehen sein, daß bei Operationen an der vorderen Linsenkapsel zur
Stabilisierung der Vorkammer bei Bedarf eine Flüssigkeit in die Vorkammer
gepumpt werden kann. Alternativ oder zusätzlich kann das chirurgische Instrument
auch über Mittel zum Zuführen von Flüssigkeiten in den und/oder Absaugen von
Fluiden und Partikeln aus dem Operationsbereich, insbesondere dem durch den
Rotationsradius der Schneideinrichtungen umgrenzten Bereich, vorgesehen sein.
So ist es z. B. möglich, eine entsprechende Antriebswelle hohl auszubilden, so daß
durch diese Welle das herausgeschnittene Gewebe abgesaugt werden kann, wenn
die Welle gehäuseseitig in einem entsprechenden Saugkanal mündet.
Bei bestimmten chirurgischen Eingriffen ist es gewünscht, nach dem Einbringen des
Schnittes und ggf. Entfernen des ausgeschnittenen Gewebes in den durch den
Schnittradius der Messer umgrenzten Bereich Energie einzubringen, die ausreicht,
bestimmtes biologisches Material zu zerstören. So werden z. B. bei Staroperationen
die freigelegten Linsenkerne durch Applizieren von Ultraschallwellen zertrümmert.
Für solche Einsatzzwecke kann daher das chirurgische Instrument mit Mitteln zum
Applizieren von elektromagnetischen Wellen, wie z. B. Laserlicht, und/oder
mechanischen Wellen, insbesondere Ultraschallwellen, in den durch den
Schnittradius umgrenzten Bereich ausgerüstet sein.
Alternativ oder zusätzlich kann das Instrument auch über mechanische Mittel,
insbesondere einen Bohrer, zum Zerstören eines biologischen Objektes, verfügen.
Weitere Einzelheiten und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der
nachfolgenden rein beispielhaften und nicht-beschränkenden Beschreibung
verschiedener Ausführungsbeispiele der Erfindung in Verbindung mit der
Zeichnung. Es zeigen:
Fig. 1 eine schematische Skizze eines erfindungsgemäßen
chirurgischen Instrumentes mit einem Gehäuse und zwei
an einem gemeinsamen Tragelement angeordneten
drehbaren Messern in Draufsicht, wobei der Deckel des
Gehäuses abgenommen ist,
Fig. 2 das chirurgische Instrument gemäß Fig. 1 in
Seitenansicht,
Fig. 3 ein mehrteilig ausgebildetes Gehäuse für ein
chirurgisches Instrument,
Fig. 4 ein chirurgisches Instrument mit durch Verschieben eines
Ringes verstellbarem Schnittradius,
Fig. 5 ein chirurgisches Instrument mit einem vorschiebbaren
Bohrer zum Zermahlen z. B. des Kerns der Augenlinse,
Fig. 6 ein chirurgisches Instrument mit vier Messern, wobei
jeweils zwei Messer an einem gemeinsamen Tragarm
angeordnet sind,
Fig. 7 ein chirurgisches Instrument mit drei Messern, wobei
jedes Messer an einem gesonderten Tragarm angeordnet
ist,
Fig. 8 ein chirurgisches Instrument mit zwei an einem
gemeinsamen Tragarm angeordneten Messern und einer
Abdeckvorrichtung zum Abdecken der Messer
beispielsweise beim Einführen und Herausziehen des
Instruments in die bzw. aus der Augenvorderkammer,
Fig. 9 ein chirurgisches Instrument zum Ausputzen
linsenförmiger biologischer Objekte, insbesondere zum
Ausputzen des Kapselsacks der Augenlinse,
Fig. 10 ein chirurgisches Instrument zum Zerstören eines
biologischen Objektes, insbesondere des Linsenkerns der
Augenlinse, mit einem in Rotation um eine
Rotationsachse versetzbaren spanabhebenden Element
und
Fig. 11 das spanabhebenden Element für das chirurgisches
gemäß Fig. 10.
In den Fig. 1 und 2 ist ein in seiner Gesamtheit mit 10 bezeichnetes chirurgisches
Instrument rein schematisch und nicht maßstäblich zur Verdeutlichung des
Grundprinzips der Erfindung dargestellt, das ein als Griffstück ausgebildetes
Gehäuse 12 und zwei an einem gemeinsamen, als Tragarm 14 ausgebildeten
Tragelement angeordnete Schneideinrichtungen, hier in Form von Messern 16 und
18 umfaßt.
In dem mit einem Einlaß 20 und einem Auslaß 22 zum Zuführen und Ableiten einer
geeigneten Hydraulikflüssigkeit, z. B. Wasser, versehenen Gehäuse 12 ist ein
umlaufender Kanal 24 gebildet, durch den beim Betrieb das Hydraulikfluid, wie
durch die beiden Pfeile 26 und 28 angedeutet, an einem in dem Gehäuse drehbar
gelagerten Turbinenrad 30 vorbeiströmen und dieses dabei in Rotation, wie durch
den Pfeil 32 angedeutet, versetzen kann.
Das Turbinenrad 30 ist auf einer durch eine Gehäuseaußenseite geführten Welle 34
angeordnet, an deren gehäuseaußenseitigem Ende sich der Tragarm 14 befindet.
Die beiden Messer 16 und 18 können an dem Tragarm 14 auf verschiedene Arten
und Weisen befestigt sein. Insbesondere können Messer und Tragarm auch
einstückig aus einem entsprechenden Material, in der Regel aus sogenanntem
Chirurgenstahl, ausgebildet sein, wobei die Messer 16 und 18 dann von dem
Tragarm abgekantet und entsprechend geschärft werden. Die jeweiligen
Tragelemente, ob in Form von Tragarmen oder sonstwie ausgebildet, können aber
auch aus anderen Materialien als die Messer bestehen, z. B. aus Nitinoldraht. Die
Messer können dann in Abhängigkeit von den verwendeten Materialien durch
jeweils geeignete Verfahren an den Tragelementen befestigt werden, z. B. durch
Schweißen oder Kleben.
Die Welle 24 kann an dem Tragarm 14 angeschweißt oder mit diesem verschraubt
sein. Auch ist es möglich, die Welle lösbar an dem Turbinenrad 30 zu befestigen.
Damit kann auf unterschiedliche Weise erreicht werden, daß Tragarm 14 und
Gehäuse 16 von einander getrennt und ein anderer Tragarm an dem Gehäuse
befestigt werden kann, z. B. dann, wenn die Messer stumpf geworden sind oder
wenn ein Tragarm eingesetzt werden soll, bei dem der durch den Abstand der freien
Enden 36 und 38 der Messer 16 und 18 zur Rotationsachse 40 bestimmte
Schnittradius ein anderer sein soll, so daß für verschiedene Schnittradien nicht
unterschiedliche chirurgische Instrumente 10, sondern lediglich unterschiedliche
Tragarme 14 vorgehalten werden müssen.
Es sei jedoch an dieser Stelle betont, daß je nach Art der verwendeten Materialien
und Ausbildung des gesamten chirurgischen Instrumentes auch vorgesehen sein
kann, daß die Messer nicht austauschbar sind und das Instrument nur einmal oder
allenfalls nur wenige Male verwendet und dann im ganzen entsorgt wird.
Der Kanal 24 kann auf unterschiedlichste Weise in das Gehäuse 12 eingebracht
werden, z. B. durch Ausfräsen eines entsprechenden Kanals aus einem massiven
Gehäuse. Wie in den Fig. 3a) bis 3d) gezeigt, kann jedoch auch vorgesehen
sein, daß zur Bildung eines entsprechenden Kanals ein Einsatz in ein
Gehäuseaußenteil gesetzt wird.
In den Fig. 3a) bis 3d) sind die vier wesentlichen Teile eines möglichen
Gehäuses für das chirurgische Instrument gezeigt, nämlich ein oberer Deckel 50,
ein Gehäuseinnenteil 52, ein Gehäuseaußenteil 54 und ein unterer Deckel 56,
wobei das Gehäuseinnenteil 52 in das Gehäuseaußenteil 54 eingelegt und das
Gehäuseaußenteil 54 mittels des oberen Deckels 50 und des unteren Deckels 56
verschlossen wird, wenn ein entsprechendes, hier nicht weiter gezeigtes
Turbinenrad in dem Gehäuseaußenteil plaziert ist.
Der untere Deckel 56 besitzt eine Öffnung 58 zum Hindurchführen einer
Antriebswelle, mittels der ein Tragelement, z. B. ein Tragarm wie in den Fig. 1
und 2 gezeigt, antreibbar ist.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung kann bei Staroperationen wie folgt eingesetzt
werden: durch eine kleine Öffnung in der Hornhaut wird der vordere Abschnitt des
chirurgischen Instrumentes mit dem stillstehenden und in Einführrichtung
ausgerichteten Tragarm in die Vorkammer eingeführt. Sodann wird der Tragarm und
damit die Messer in schnellen Rotationen versetzt, worauf die Messer auf die
vordere Linsenkapsel aufgesetzt werden, so daß sie eine im wesentlicher
kreisrunde Öffnung in die Linsenkapsel schneiden.
Je nach Ausbildung des chirurgischen Instrumentes kann die aus der Linsenkapsel
herausgeschnittene Gewebescheibe direkt mittels des chirurgischen Instrumentes
abgesaugt werden. Bei entsprechender Ausbildung des chirurgischen Instrumentes
kann sodann auch die auszutauschende Linse z. B. durch Applizieren von
Ultraschall zertrümmert und ebenfalls abgesaugt werden.
Mit stillstehenden und wieder in die Einfuhrrichtung ausgerichteten Tragarm wird der
vordere Abschnitt des chirurgischen Instrumentes dann aus der Vorderkammer
zurückgezogen.
Die Fig. 4a) bis 4c) zeigen rein schematisch und nicht maßstäblich ein in seiner
Gesamtheit mit 60 bezeichnetes chirurgisches Instrument mit zwei in schnelle
Rotation versetzbaren Tragelementen 62 und 64, an deren
rotationsachsenabgewandten Enden zwei Schneideinrichtungen in Form von kurzen
(hier übertrieben lang dargestellten) Messern 66 und 68 vorgesehen sind.
Zum Verändern des Schnittradius ist ein Ring 70 vorgesehen, der mittels eines in
dem Gehäuse 72 geführten Draht 74 entlang der Rotationsachse verschoben
werden kann.
Der Draht 74 ist an seinem dem Ring 70 abgewandten Ende mit einem
Rastvorsprung 76 versehen, der in einer zum Rastvorsprung partiell
komplementären in dem Gehäuse 72 vorgesehenen Ausnehmung 78 geführt
verschoben werden kann. Die Ausnehmung gibt bestimmte Raststellungen vor, die
unterschiedlichen, vordefinierten Schnittradien entsprechen. Um dem Bediener das
Finden der richtigen Stellung zu erleichtern, sind die Ausnehmungen mit Zahlen 2,
3, 4, 5, 6 versehen, die z. B. dem Durchmesser des sich bei der jeweiligen
Raststellung ergebenden Schnittkreises im mm entsprechen können.
Man beachte, daß insbesondere in Fig. 4b die Tragelemente in Ruhe gezeigt sind.
Bei Rotation würden die Tragelemente durch Fliehkraftwirkung wieder wie in Fig. 4a
im wesentlichen rechtwinklig zur Rotationsachse verlaufen. Gleichwohl erhöht sich
beim Verkleinern des Schnittradius die durch den Abstand der Messerspitzen zum
Gehäuse 72 begrenzte Eindringtiefe der Messer, sofern innerhalb des Schnittradius
kein fester Gegenstand auf die Tragarme 62 und 64 drückt. Es ist damit möglich,
das Instrument nach dem Öffnen der Linsenkapsel auch zum Zerstören des
Linsenkerns zu verwenden. Bei geringer Drehzahl und mithin geringer Fliehkraft
erhöht sich die Schnittiefe noch weiter.
Die Fig. 5a) und 5b) zeigen rein schematisch und nicht maßstäblich ein in seiner
Gesamtheit mit 80 bezeichnetes chirurgisches Instrument, das neben einem bereits
beschriebenen Tragelement mit zwei Schneideinrichtungen einen vorschiebbaren
Bohrer 82 zum Zermahlen z. B. des Kerns der Augenlinse aufweist. Der Bohrer ist
mittels einer in dem Gehäuse 84 geführten flexiblen Welle 86 nicht nur in Richtung
auf ein zu zerstörendes Objekt vor- und zurückschiebbar, sondern auch
drehantreibbar.
In der Fig. 6 ist rein schematisch und nicht maßstäblich ein in seiner Gesamtheit mit
90 bezeichnetes chirurgisches Instrument mit vier Messern gezeigt, wobei jeweils
zwei Messer an einem gemeinsamen Tragarm 92 bzw. 94 angeordnet sind.
In der Fig. 7 ist rein schematisch und nicht maßstäblich ein in seiner Gesamtheit mit
100 bezeichnetes chirurgisches Instrument mit drei an jeweils einem gesonderten
Tragarm 102, 104 und 106 angeordneten Messern 108, 110 und 112 gezeigt. Die
Tragarme sind bei diesem Ausführungsbeispiel so ausgebildet, daß sie zwischen
einer Einführstellung, in der die beiden Tragelemente sehr dicht beieinander stehen,
und der in Fig. 7 gezeigten sog. Arbeitsstellung, in der die Tragelemente in Richtung
der Rotationsachse gesehen zwischen sich jeweils den bei drei Tragarmen maximal
möglichen Winkel von 120° einschließen, verschwenkbar sind.
In den Fig. 8a und 8b ist rein schematisch und nicht maßstäblich ein in seiner
Gesamtheit mit 120 bezeichnetes chirurgisches Instrument mit einer
Abdeckvorrichtung in Form einer verschieblichen Hülse 122 zum Abdecken der an
einem gemeinsamen Tragarm 124 angeordneten Messer 126 und 128 gezeigt.
In der in Fig. 8a gezeigten Position der Hülse 122 deckt sie die an dem Tragarm
124 befestigten oder von diesem abgebogenen Messer 126 und 128 ab.
Wird die Hülse z. B. nach dem Einführen des entsprechenden Abschnitts des
Instruments in die Augenvorderkammer z. B. mittels eines separaten Hakens oder
eines an der Hülse befestigten Bandes verschoben, gibt sie, wie in Fig. 8b gezeigt,
Tragarm und Messer frei.
In der Fig. 9 ist ein in seiner Gesamtheit mit 130 bezeichnetes chirurgisches
Instrument zum Ausputzen linsenförmiger biologischer Objekte, insbesondere zum
Ausputzen des Kapselsacks der Augenlinse, gezeigt.
Das chirurgisches Instrument weist ein durch eine Öffnung in das biologische Objekt
einführbares, in Rotation um eine Rotationsachse versetzbares Reinigungselement
in Form einer Bürste 132 auf. Die Bürste 132 ist derart ausgebildet, daß die von ihr
bei Rotation um die Rotationsachse in Rotationsachsenrichtung gesehen
beschriebene Fläche größer ist als die Fläche der zum Einführen der Bürste in das
biologische Objekt minimal benötigten Öffnung in dem biologischen Objekt.
Die Bürste 132 weist eine Anzahl von Borsten auf, die von einem langgestreckten,
im wesentlichen rechtwinklig zur Rotationsachse verlaufenden Tragarm abstehen.
Die Bürste 132 ist derart geformt, daß die Hüllfläche des von der Bürste bei Rotation
um die Rotationsachse durchfahrenen Volumens im wesentlichen der Hüllfläche des
zu reinigenden Volumens in dem biologischen Objekt entspricht.
In der Fig. 10 ist ein in seiner Gesamtheit mit 140 bezeichnetes chirurgisches
Instrument zum Zerstören eines biologischen Objektes, insbesondere des
Linsenkerns der Augenlinse, mit einem in Rotation um eine Rotationsachse
versetzbaren spanabhebenden Element, hier in Form einer Fräse 142, gezeigt,
wobei die Fräse 142 in der Fig. 11 in vergrößertem Maßstab gezeigt ist.
Die Fräse 142 ist derart ausgebildet, daß sie durch eine in ein das zu zerstörende
biologische Objekt umgebendes anderes biologisches Objekt, insbesondere den
Kapselsack der Augenlinse eingebrachte, im wesentlichen runde Öffnung mit etwa
drei bis sechs Millimeter Durchmesser einführbar ist.
Die Fräse 142 erinnert bei diesem Ausführungsbeispiel an eine Hantel mit zwei
Hantelscheiben, wobei die eine "Scheibe" die eigentliche Fräsefunktion erfüllt und
die andere "Scheibe" als Turbinenrad dient, so daß die Fräse 142 wie oben im
Zusammenhang mit der Fig. 1 beschrieben hydraulisch antreibbar ist.
Es sei an dieser Stelle betont, daß die Erfindung auch neue Operationsverfahren
und damit auch wirtschaftlich besonders interessante Methoden zum schnellen und
vor allem sicheren Einbringen von runden Öffnungen in biologische Gewebe,
insbesondere in die Linsenkapsel, und in vorteilhafter Weiterbildung auch zum
Zerstören und Entfernen des Linsenkerns impliziert, die hiermit ausdrücklich als zur
Erfindung gehörig bezeichnet und in denjenigen Ländern, deren nationales Recht
dies gestattet, als schutzfähig beansprucht werden.
Im Rahmen des Erfindungsgedankens sind zahlreiche Abwandlungen und
Weiterbildungen möglich, die sich z. B. auf die Anzahl und die Anordnung der
Schneideinrichtungen oder den Antrieb beziehen. So sind statt des gezeigten
hydraulischen Antriebs eine Vielzahl mechanischer und elektromotorischer Antriebe
einsetzbar, insbesondere auch Mikromotoren, die sich beispielsweise dann eignen,
wenn Laserschneideinrichtungen verwendet werden, die berührungslos arbeiten
und bei deren Drehung um die Rotationsachse nur wenig Reibung entsteht.
Erfindungswesentlich ist der Grundgedanke, bei einem chirurgischen Instrument
wenigstens eine Schneideinrichtung wie ein Messer, einen Mikrolaser oder
dergleichen derart vorzusehen, daß sie in schnelle Rotation versetzt werden kann,
so daß der Schneidvorgang in wenigen Millisekunden ausgeführt ist und das
Gewebe praktisch keine Zeit hat, unkontrolliert einzureißen. Bei Öffnungen der
Linsenkapsel ermöglicht das Instrument damit den Übergang von der Kapsulorhexis
zur Kapsuloektomie.
Claims (53)
1. Chirurgisches Instrument zum Ausführen runder Schnitte, insbesondere zum
Ausschneiden einer runden Scheibe aus der Kapsel der Augenlinse,
dadurch gekennzeichnet,
daß wenigstens ein in schnelle Rotation um eine Rotationsachse
versetzbares Tragelement vorgesehen ist, das eine Schneideinrichtung derart trägt,
daß die Schneideinrichtung bei Rotation des Tragelements um die Rotationsachse
eine runde Schnittbahn beschreibt.
2. Chirurgisches Instrument nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die Schneideinrichtung ein spitz zulaufendes Messer ist.
3. Chirurgisches Instrument nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die Schneideinrichtung ein Laser ist.
4. Chirurgisches Instrument nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß Mittel zum Abdecken der Schneideinrichtungen vorgesehen
sind.
5. Chirurgisches Instrument nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß
die Mittel zum Abdecken der Schneideinrichtungen eine verschiebliche Hülse oder
einen verschieblichen oder verdrehbaren Deckel umfassen.
6. Chirurgisches Instrument nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß wenigstens zwei um eine gemeinsame Rotationsachse
drehbare Schneideinrichtungen vorgesehen sind.
7. Chirurgisches Instrument nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß
die Schneideinrichtungen bei Drehung um die Rotationsachse gleiche Schnittradien
beschreiben.
8. Chirurgisches Instrument nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet,
daß in Richtung der Rotationsachse gesehen die freien Enden der
Schneideinrichtungen in einer gemeinsamen, zur Rotationsachse rechtwinkligen
Ebene enden.
9. Chirurgisches Instrument nach einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, daß der gemeinsame Schwerpunkt aller Schneideinrichtungen auf
der Rotationsachse liegt.
10. Chirurgisches Instrument nach einem der Ansprüche 6 bis 9, dadurch
gekennzeichnet, daß wenigstens zwei Schneideinrichtungen an einem
gemeinsamen Tragelement angeordnet sind.
11. Chirurgisches Instrument nach Anspruch 10, wobei die
Schneideinrichtungen Messer sind und das Tragelement als Tragarm ausgebildet
ist, dadurch gekennzeichnet, jeweils zwei Messer von dem Tragarm abgekantet
sind.
12. Chirurgisches Instrument nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch
gekennzeichnet, daß Mittel zum gesteuerten Einbringen von Energie, insbesondere
zum Applizieren von elektromagnetischen Wellen oder Ultraschallwellen in den
durch den Rotationsradius der Messer umgrenzten Bereich vorgesehen sind.
13. Chirurgisches Instrument nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch
gekennzeichnet, daß Mittel zum Zerstören eines biologischen Objektes,
insbesondere des Linsenkerns vorgesehen sind.
14. Chirurgisches Instrument nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß
die Mittel zum Zerstören eines biologischen Objektes einen Bohrer oder einen Fräse
umfassen.
15. Chirurgisches Instrument nach einem der Ansprüche 1 bis 25, dadurch
gekennzeichnet, daß ein vorzugsweise verstellbarer Anschlag zum Einstellen der
Schnittiefe vorgesehen ist.
16. Chirurgisches Instrument zum Ausputzen linsenförmiger biologischer
Objekte, insbesondere zum Ausputzen des Kapselsacks der Augenlinse,
dadurch gekennzeichnet,
daß wenigstens ein durch eine Öffnung in das biologische Objekt einführbares, in
Rotation um eine Rotationsachse versetzbares Reinigungselement derart
vorgesehen ist, daß die von ihm bei Rotation um die Rotationsachse in
Rotationsachsenrichtung gesehen beschriebene Fläche größer ist als die Fläche der
zum Einführen des Reinigungselementes in das biologische Objekt minimal
benötigten Öffnung.
17. Chirurgisches Instrument nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß
das Reinigungselement ein Faden oder eine Bürste ist.
18. Chirurgisches Instrument nach Anspruch 16 oder 17, dadurch
gekennzeichnet, daß wenigstens eine Austrittsdüse für ein Spülfluid vorgesehen ist.
19. Chirurgisches Instrument nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß
wenigstens eine Austrittsdüse für ein Spülfluid in dem Reinigungselement
vorgesehen ist.
20. Chirurgisches Instrument nach einem der Ansprüche 16 bis 19, wobei das
Reinigungselement eine Bürste mit einer Anzahl von Borsten ist, dadurch
gekennzeichnet, daß die Borsten von einem langgestreckten, im wesentlichen
rechtwinklig zur Rotationsachse verlaufenden Tragarm abstehen.
21. Chirurgisches Instrument nach einem der Ansprüche 16 bis 20, wobei das
Reinigungselement eine Bürste ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Bürste derart
geformt ist, daß die Hüllfläche des von der Bürste bei Rotation um die
Rotationsachse durchfahrenen Volumens im wesentlichen der Hüllfläche des zu
reinigenden Volumens in dem biologischen Objekt entspricht.
22. Chirurgisches Instrument nach einem der Ansprüche 16 bis 21, dadurch
gekennzeichnet, daß wenigstens zwei um eine gemeinsame Rotationsachse
drehbare Reinigungselemente vorgesehen sind.
23. Chirurgisches Instrument nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß
der gemeinsame Schwerpunkt aller Reinigungselemente auf der Rotationsachse
liegt.
24. Chirurgisches Instrument nach einem der Ansprüche 1 bis 23, dadlurch
gekennzeichnet, daß das Tragelement bzw. das Reinigungselement als Tragarm
ausgebildet ist.
25. Chirurgisches Instrument nach einem der Ansprüche 1 bis 24, dadlurch
gekennzeichnet, daß Mittel zum Verändern des Radius der Schnittbahn bzw. der
von dem Reinigungselement beschriebenen Bahn vorgesehen sind.
26. Chirurgisches Instrument nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, daß
die Mittel zum Verändern des Radius der Schnittbahn bzw. der von dem
Reinigungselement beschriebenen Bahn Mittel zum Verändern der freien Länge des
Tragelementes bzw. des Reinigungselementes umfassen.
27. Chirurgisches Instrument nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, daß
die Mittel zum Verändern der freien Länge des Tragelementes bzw. des
Reinigungselementes einen entlang der Rotationsachse verschieblichen Ring oder
Hohlzylinder umfassen.
28. Chirurgisches Instrument nach einem der Ansprüche 1 bis 27, dadurch
gekennzeichnet, daß wenigstens zwei Tragelemente bzw. Reinigungselemente
vorgesehen sind, die zwischen einer Einführstellung, in welcher sie um die
Rotationsachse nahe aufeinander zu geschwenkt sind, und einer Arbeitsposition in
welcher sie um die Rotationsachse weitestmöglich voneinander weggeschwenkt
sind, verschwenkbar sind.
29. Chirurgisches Instrument zum Zerstören eines biologischen Objektes,
insbesondere des Linsenkerns der Augenlinse, dadurch gekennzeichnet, daß ein in
Rotation um eine Rotationsachse versetzbares spanabhebendes Element,
insbesondere ein Bohrer oder eine Fräse, vorgesehen und derart ausgebildet ist,
daß es durch eine in ein das zu zerstörende biologische Objekt umgebendes
anderes biologisches Objekt, insbesondere den Kapselsack der Augenlinse
eingebrachte, im wesentlichen runde Öffnung mit etwa drei bis sechs Millimeter
Durchmesser einführbar ist.
30. Chirurgisches Instrument nach einem der Ansprüche 1 bis 29, dadurch
gekennzeichnet, daß das jeweilige Funktionselement, also das Tragelement, das
Reinigungselement oder das spanabhebende Element an einer angetriebenen
Welle vorzugsweise austauschbar befestigt ist.
31. Chirurgisches Instrument nach einem der Ansprüche 1 bis 29, dadurch
gekennzeichnet, daß das jeweilige Funktionselement, also das Tragelement, das
Reinigungselement oder das spanabhebende Element über eine Welle verfügt, die
mit einem Antrieb koppelbar ist.
32. Chirurgisches Instrument nach Anspruch 30 oder 31, dadurch
gekennzeichnet, daß im bestimmungsgemäßen Montagezustand des Instrumentes
die Hauptachse der Welle mit der Rotationsachse zusammenfällt.
33. Chirurgisches Instrument nach einem der Ansprüche 1 bis 32, dadurch
gekennzeichnet, daß ein als Griff ausgebildete Gehäuse vorgesehen ist, in
welchem zumindest Teile eines Antriebs zum Drehen des jeweiligen
Funktionselementes, also des Tragelementes, des Reinigungselementes oder des
spanabhebenden Elementes um die Rotationsachse vorgesehen ist.
34. Chirurgisches Instrument nach Anspruch 33, dadurch gekennzeichnet, daß
ein hydraulischer oder pneumatischer Antrieb vorgesehen ist.
35. Chirurgisches Instrument nach Anspruch 34 und einem der Ansprüche 30
bis 32, dadurch gekennzeichnet, daß in dem Gehäuse ein Turbinenrad vorgesehen
ist, das im bestimmungsgemäßen Betriebszustand des chirurgischen Instrumentes
die Welle dreht.
36. Chirurgisches Instrument nach Anspruch 35, dadurch gekennzeichnet, daß
das Turbinenrad und die Welle einstückig ausgebildet sind.
37. Chirurgisches Instrument nach Anspruch 36, dadurch gekennzeichnet, daß
in dem Turbinenrad eine Aufnahme zur Aufnahme und Halterung der Welle
vorgesehen ist.
38. Chirurgisches Instrument nach einem der Ansprüche 35 bis 37, dadurch
gekennzeichnet, daß in dem Gehäuse Kanäle zum Zu- und Abführen eines Fluids
zum Antreiben des Turbinenrades vorgesehen sind.
39. Chirurgisches Instrument nach einem der Ansprüche 1 bis 38, dadurch
gekennzeichnet, daß Mittel zum Zuführen von Flüssigkeit in den und/oder Absaugen
von Fluiden und Partikeln aus dem Operationsbereich vorgesehen sind.
40. Tragelement für ein chirurgisches Instrument nach einem der Ansprüche 1
bis 39 zum Tragen wenigstens einer Schneideinrichtung, umfassend Mittel zur
Kopplung des Tragelements mit einem Antrieb.
41. Tragelement nach Anspruch 40, dadurch gekennzeichnet, daß an dem
Tragelement zwei Messer vorgesehen sind.
42. Tragelement nach Anspruch 41, dadurch gekennzeichnet, daß die Messer
und das Tragelement einstückig insbesondere aus Stahl ausgebildet und die
Messer von dem Tragelement abgewinkelt sind.
43. Tragelement nach einem der Ansprüche 40 bis 42, dadurch gekennzeichnet,
daß an dem Tragelement wenigstens Schneideinrichtung befestigt, insbesondere
angeklebt oder angeschweißt ist.
44. Tragelement nach einem der Ansprüche 40 bis 43, dadurch gekennzeichnet,
daß an dem Tragelement eine Welle angesetzt ist.
45. Als Griffstück ausgebildetes Gehäuse für ein chirurgisches Instrument nach
einem der Ansprüche 1 bis 39, umfassend Mittel zum Antreiben einer Welle.
46. Als Griffstück ausgebildetes Gehäuse für ein chirurgisches Instrument nach
einem der Ansprüche 1 bis 39, dadurch gekennzeichnet, daß in dem Gehäuse eine
Aufnahme für ein Turbinenrad und wenigstens zwei Kanäle zum Zuführen und
Abführen eines Antriebsfluids zum Antreiben des Turbinenrads vorgesehen sind.
47. Als Griffstück ausgebildetes Gehäuse nach Anspruch 45 oder 46, dadurch
gekennzeichnet, daß wenigstens ein Kanal zum Zuführen einer Flüssigkeit in den
Operationsbereich vorgesehen ist.
48. Als Griffstück ausgebildetes Gehäuse nach einem der Ansprüche 45 bis 47,
dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens ein Kanal zum Absaugen von Fluiden
und/oder Partikeln aus dem Operationsbereich vorgesehen ist.
49. Als Griffstück ausgebildetes Gehäuse nach einem der Ansprüche 45 bis 48,
dadurch gekennzeichnet, daß Mittel zum gesteuerten Einbringen von Energie,
insbesondere zum Applizieren von elektromagnetischen Wellen oder
Ultraschallwellen vorgesehen sind.
50. Als Griffstück ausgebildetes Gehäuse nach einem der Ansprüche 45 bis 49,
dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse mehrteilig ausgebildet ist und
insbesondere einen unteren und einen oberen Deckel, ein mittels der beiden Deckel
verschließbares Außenteil ein in das Hauptstück einlegbares Innenteil umfaßt.
51. Als Griffstück ausgebildetes Gehäuse nach einem der Ansprüche 45 bis 50,
dadurch gekennzeichnet, daß in dem Gehäuse ein Kanal zum Führen eines
Verschiebedrahtes zum Verschieben eines Ringes oder eines Zylinders zum
Verstellen der freien Länge eines als Tragarm ausgebildeten Tragelementes
vorgesehen ist.
52. Als Griffstück ausgebildetes Gehäuse nach einem der Ansprüche 45 bis 51,
dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse zur Halterung eines Instruments,
insbesondere eines Bohrers, zum Zerstören biologischen Gewebes, insbesondere
des Linsenkerns, ausgebildet ist.
53. Als Griffstück ausgebildetes Gehäuse nach einem der Ansprüche 45 bis 52,
dadurch gekennzeichnet, daß an dem Gehäuse Mittel zum Abdecken einer
Schneidvorrichtung anbringbar sind.
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